11.09.2007
Neue DIN 14095:2007-05 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen"
 

- Der Betreiber muss Feuerwehrpläne auf dem aktuellen Stand halten.
- Der Betreiber hat den Feuerwehrplan von einer sachkundigen Person mindestens alle 2 Jahre
   prüfen zu lassen.
- Bestandteile des Feuerwehrplans wurden geändert (Objektinformationen, Übersichtsplan,
   Geschossplan, Sonderpläne, zusätzliche textliche Erläuterungen) u.a.

V.i.S.d.P. Michael Jäger


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